In diesem Fall wurden wir gerufen, da es im Erdgeschoss bei der Zwischenwand (Gipskartonständerwand) zu Schimmelbildungen gekommen ist. Laut Baufirma wäre dies kein Problem, man könne den Schimmel einfach wegwischen.
Grundsätzlich geben wir der Baufirma recht, sichtbarer Schimmelbewuchs muss umgehend und fachmännisch beseitigt werden. Eine geeignete Fachfirma für Oberösterreich findet sich unter https://www.bv-schimmel.at/dienstleister/  – hier können Sie Trocknungsfirma, Sanierungsfirma, aber auch Sachverständige suchen und auswählen.
Zurückkommend auf den sichtbaren Schimmelbefall an der Gipskartonwand, stellt sich für uns die Frage, warum es zu einer Schimmelbildung gekommen war?

  • Restbaufeuchte?
  • Leitungswasserschaden?
  • Wasser von unten?
  • Wasser von außen?

Ohne weiterführende Arbeiten (Schadenssuche), kann kein Urteil über die Schadensursache getätigt werden. (Untersuchungen zur Ursache laufen)
Fakt ist, dass gesamte Untergeschoß (zumindest der Neubau – 2019) ist durchnässt und muss getrocknet werden, zuvor ist jedoch der Schimmelbefall zu entfernen.Die „Trocknung“ mit Kondenstrockner in diesem Fall ist nicht zielführend, da auch die gesamte Dämmung im Bodenaufbau durchnässt ist. Auch muss die Gipskartonwand geöffnet werden, da es höchstwahrscheinlich auch im Wandaufbau zu Schimmelbildungen gekommen ist.
Die Trocknung und Sanierung ist unter der Verwendung der Leitfäden des Bundesministerium (BMNT) auszuführen.

  • https://www.bmnt.gv.at/dam/jcr:d4adb605-1b5e-432f-865e-1ac52dff2c39/Schimmelleitfaden%202019.pdf
  • https://www.bmnt.gv.at/dam/jcr:7596f8f3-dd01-4d8b-b149-4461615d9c99/Leitfaden%20Bauteiltrocknung_2019.pdf

Weitere Unterlagen: https://www.bmnt.gv.at/umwelt/luft-laerm-verkehr/luft/innenraumluft/positionspapiere.html